Impressum

Schürfrecht - Tattoostudio

 

Inh. Marion Hirschmugl

 

Dienstleistungsbetrieb - Tätowierer


Haselbach 46


8483 Deutsch Goritz


Tel.: +43 (0) 664-6319423


E-mail: schuerfrecht@gmx.at

 

UID: ATU 68531216

 

Mitglied der WK-Stmk.

 





 

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schürfrecht Tattoo-Studio

 

 

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Leistungen des Schürfrecht Tattoo-Studio, im folgenden als Studio genannt, an Kunden.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.

 

 

 

§1 Allgemeines

 

  1. Das Tätowieren von Kunden erfolgt erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Kunden die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird eine unterzeichnete Einverständniserklärung, sowie eine Kopie eines Ausweises, (Personalausweis, Führerschein o.ä. Dokument) eines Erziehungsberechtigten benötigt. Für Kunden die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Tätowierungen nur an abdeckbaren Körperteilen angefertigt. Der Erziehungsberechtigte, welcher die Einverständniserklärung unterzeichnet hat, muss bei dem Tätowiertermin anwesend sein.

     

  2. Es ist nicht möglich, eine exakte Vorschau auf das Endergebnis einer Tätowierung zu simulieren, da es je nach Hauttyp, Farbe und angebrachter Stelle, Abweichungen von den Vorlagen geben kann.

    Unter Umständen ist es möglich, dass der Tätowierer, während des Tätowiervorganges, Anpassungen an die anatomischen Gegebenheiten, durchführen muss.

 

  1. Das Schürfrecht Tattoo-Studio behält sich das Recht vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet abzulehnen.

 

 

 

§2 Geschäftszeiten

 

  1. Es gibt keine allgemeinen Öffnungszeiten, Terminvergaben erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung. Gutscheinbestellungen sind über das Onlineformular jederzeit möglich.

 

 

 

§3 Terminabsprache und Termine

 

  1. Im Zuge der Terminvereinbarung wird eine Anzahlung in Höhe von € 50,- erhoben. Die Anzahlung wird bei der Verrechnung der Tätowierung, vom Gesamtpreis in Abzug gebracht.

 

  1. Bei einer Absage des Kunden, bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin, wird die Anzahlung einbehalten und als Anzahlung für einen neuen Termin verwendet.

 

  1. Wird ein Termin nicht spätestens 48 Stunden vorher abgesagt, kommt es zu einem Verfall der Anzahlung, da der Termin kurzfristig nicht neu belegt werden kann. Wenn der Kunde neuerlich einen Termin vereinbart, ist abermals eine Anzahlung von € 50,- zu leisten.

 

  1. Eine Stornierung des Termins, durch den Kunden, hat den Verfall der Anzahlung, welche als Aufwandsentschädigung verwendet wird, zur Folge.

 

  1. Sollte es zu unlösbaren Differenzen zwischen Kunden und dem Studio kommen, in Folge dessen ein Tätowiertermin nicht durchführbar ist, so behält sich das Studio das Recht vor, spezielle Anfertigungen von Zeichnungen, sowie Beratungen in Rechnung zu stellen.

 

  1. Bei einer Absage eines Termins durch das Studio, kommt es zu keinem Verfall der Anzahlung. Ein neuer Termin muss vereinbart werden und hierauf wird die Anzahlung verwendet. Kommt es nach einer Terminabsage durch das Studio, aufgrund Verschuldens des Kunden, zu keinem neuerlichen Termin, so kommt dies einer Stornierung gleich und es gilt §3 Abs. 4 sinngemäß.

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten. Wird ein Termin nicht eingehalten und der Kunde informiert das Studio nicht über eine Verspätung, wartet das Studio eine halbe Stunde zu, danach gilt der Termin als abgesagt. §3 Abs. 3 und 4 gelten sinngemäß.

 

 

 

§4 Begleitpersonen

 

  1. Kunden haben das Recht eine Person als Begleitperson mitzubringen.

 

  1. Beabsichtigt der Kunde mehr als eine Person mitzubringen, so ist dies nur nach vorheriger Absprache mit dem Studio möglich.

 

  1. Kinder sind als Begleitpersonen grundsätzlich untersagt.

 

  1. Die Kunden dürfen keine Tiere in das Studio mitbringen.

 

 

 

§5 Preise

 

  1. Der Preis für eine Tätowierung wird individuell festgelegt. Grundsätzlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle, technischen Grad des Motivs, sowie Aufwand für das Erstellen von Vorlagen und Vorbereitungsarbeiten. Jedoch muss auch der Hauttypus und die individuelle Aufnahmefähigkeit der Haut für Tätowierfarben, beachtet werden. Somit kann selbst bei gleichem Motiv, aber an unterschiedlichen Personen, der Preis differieren.

 

  1. Der Mindestpreis für eine Tätowierung beträgt € 100,-.

     

  2. Das Zeichnen, bzw. Erstellen des Motivs, sowie die persönliche Beratung, ist grundsätzlich in den Preis der Tätowierung einkalkuliert. Sollte es trotz der beauftragten Zeichnung, bzw. Erstellung eines Motivs durch den Kunden, zu keinem Termin für das Anbringen einer Tätowierung kommen und ist dieser Umstand auf Verschulden des Kunden zurückzuführen, so ist das Studio berechtigt, die erbrachten Leistungen für das Zeichnen bzw. Erstellen des Motivs, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

 

 

§6 Pflichten des Schürfrecht Tattoo-Studio

 

  1. Das Studio verpflichtet sich, den Kunden ausführlich über Risiken, Pflege und Nachbehandlung von Tätowierungen zu informieren. Um ein problemloses Abheilen der Tätowierung zu ermöglichen, werden vom Studio Pflegehinweise an den Kunden ausgegeben.

 

  1. Das Studio verwendet nur Materialien und Farben, die nach den Regeln der Technik anerkannt und zugelassen sind und verpflichtet sich darüber hinaus, die allgemeinen hygienischen Standards einzuhalten.

 

  1. Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten, bezieht sich ausschließlich zur Verwendung für das Schürfrecht Tattoo-Studio und werden weder zu Werbe- noch zu sonstigen Zwecken an Dritte weitergegeben.

 

 

 

 

§7 Pflichten des Kunden

 

  1. Der Kunde verpflichtet sich, vor dem Tätowieren, wahrheitsgetreu, eine Einverständniserklärung auszufüllen, in welcher er das Studio über Krankheiten, Schwangerschaft, Allergien und Medikamente informiert. Durch das Ausfüllen und Unterfertigen dieser Einverständniserklärung, erklärt der Kunde, die Aufklärung über Risiken erhalten und verstanden, sowie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelesen und akzeptiert zu haben und stimmt der Anbringung einer Tätowierung, sowie der Verwendung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu.

    Weiter bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift, die Tätowiervorlage (Daten, Zahlen, Text etc.) auf Richtigkeit kontrolliert zu haben.

 

  1. Der Kunde darf mindestens 48 Stunden vor dem Tätowiertermin keinen Alkohol oder Drogen konsumieren, um Komplikationen beim Tätowieren zu vermeiden. Der Kunde verpflichtet sich, eine solche Konsumierung, dem Studio mitzuteilen. Das Studio ist in diesem Fall berechtigt, einen Termin abzusagen und entstandene Kosten einzubehalten.

 

  1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Studio, die Einnahme von Medikamenten, Krankheiten oder vorangegangene Operationen mitzuteilen. Das Studio behält sich das Recht vor, Termine aufgrund von eingenommenen Medikamenten, Operationen oder Krankheiten abzusagen.

 

  1. Mindestens 24 Stunden vor dem Tätowiertermin soll der Kunde auf Kaffee und Tee oder andere koffeinhaltige Getränke verzichten, da diese Getränke die Blutgefäße erweitern und Blutungen verursachen können.

 

 


§8 Bildrechte

 

  1. Die vom Studio angefertigten bzw. gezeichneten Tätowiermotive sind Eigentum des Schürfrecht Tattoo-Studio und dürfen ohne Zustimmung weder weitergegeben noch von Dritten verwendet werden.

 

  1. Die von den fertiggestellten Tätowierungen, vom Studio angefertigten Fotos, werden vom Studio für Werbezwecke verwendet. Der Kunde verzichtet mit der Unterfertigung der Einverständniserklärung, ausdrücklich und unwiderruflich auf die Rechte an diesen Bildern.

 

 

 

§9 Nachstechen als Kundenservice

 

  1. Um zu gewährleisten, dass die Kunden eine einwandfreie Tätowierung erhalten, ist das Nachstechen, von sich möglicherweise lösenden Farbpartikeln, in den ersten sechs Monaten kostenlos. Um dieses Service nutzen zu können, ist rechtzeitig ein Termin zu vereinbaren.

 

  1. Wird die Tätowierung nicht gemäß den, an die Kunden weitergegebenen Pflegehinweisen behandelt, wird dieses Sevice nicht kostenlos durchgeführt.

 

  1. Wird ein Termin für das Nachstechen nicht eingehalten oder nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt, so verfällt auch hier dieses kostenlose Service.

 

  1. Auch nach Ablauf von sechs Monaten ist ein Nachstechen jederzeit möglich, hierfür ist ein Termin zu vereinbaren, die Kosten werden nach Aufwand verrechnet.

 

 

 

§10 Aktionen, Gutscheine

 

  1. Neu erstellte Aktionen können nicht nachträglich auf bestehende Termine angewandt werden.

 

  1. Geschenkgutscheine können im Studio erworben werden und haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr, ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht in bar abgelöst werden.

 

 

 

§11 Haftungsauschluss

 

  1. Der Kunde erklärt sich mit Unterfertigung der Einverständniserklärung, mit den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ einverstanden und bestätigt den Vertragsabschluss.

 

  1. Der Kunde verzichtet durch die Unterfertigung der Einverständniserklärung, ausdrücklich und unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, im Zusammenhang mit der Erstellung, Aus- oder Nachbesserung einer Tätowierung durch das Schürfrecht Tattoo-Studio.

 

 

 

§11 Datenschutz

 

  1. Der Schutz persönlicher Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In unseren Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unseres Tattoo-Studios.

     

  2. Die Datenschutzerklärung ist unter www.schürfrecht.at/impressum/ abrufbar.

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